Ich biete Ihnen auf folgenden Rechtsgebieten kompetente Beratung, Betreuung und Vertretung:

Familienrecht

Verkehrsrecht

- Verkehrsstrafrecht:

Arbeitsrecht

Erbrecht

privates Baurecht

-Verkehrszivilrecht:

- Bußgeldsachen:

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht). Wenn Menschen arbeiten, kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen, die des rechtlichen Beistands bedürfen. Nicht immer geht es gleich um ein gerichtliches Verfahren. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bereichen des Arbeitsrechts, die sich mit Hilfe juristischer Beratung klären lassen und zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten führt.

Wussten Sie, dass nur ca. 20 % aller Deutschen ein Testament gemacht haben? Für die anderen 80 % gilt die gesetzliche Erbfolge. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie die Erbfolge kennen oder für gut befinden. Manche meinen, der Ehepartner erbt alles. Andere meinen, die Kinder erben alles. Nun - wenn Sie verheiratet sind, so erbt Ihr Ehepartner normalerweise die Hälfte. Die andere Hälfte teilen sich die Kinder, zwei Kinder erhalten also je 1/4, drei Kinder je 1/6 Ihres Vermögens. Wenn Sie damit einverstanden sind, brauchen Sie kein Testament zu machen.

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit steht der Mensch und sein soziales Umfeld. Die Trennung von einem langjährigen (Ehe-) Partner gehört sicherlich zu den schwierigsten Erfahrungen im menschlichen Leben. Nicht nur die Trennung vom Partner belastet, auch der Freundes- und Bekanntenkreis ändert sich, Kinder leiden, finanzielle Fragen müssen geklärt werden.

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt im Bauvertragsrecht liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Bauherr) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie zum Beispiel Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker). Zum privaten Baurecht gehört aber auch das private Nachbarrecht. Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht geben die gesetzlichen Regelungen nur Rahmen vor und es steht den Beteiligten im Rahmen der Privatautonomie frei, durch vertragliche Einigung abweichende Regelungen zu treffen.

Zum Verkehrszivilrecht gehört die gesamte Schadenabwicklung/Unfallregulierung für materielle Schäden an beteiligten Fahrzeugen (Schadenersatz allgemein, Reparaturkostenersatz, Reparaturkostenübernahmeerklärung durch die Versicherung, Ersatz für Wertminderung, Nutzungsausfall u.a.) und materielle Schäden von verletzten Personen  (Verdienstausfall, Rentenschaden, Haushaltshilfe, Betreuungskosten). Kommt es gar zum Tod eines Unfallbeteiligten, stellen sich Fragen des Ersatzes für den Verlust von Unterhaltsansprüchen. Dazu kommt bei Verletzung von Unfallbeteiligten natürlich der Ersatz der immateriellen Schäden, kurz als Schmerzensgeld bezeichnet.

Das Bußgeldverfahren ist ein Verfahren zur Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten. Es betrifft also nicht Straftaten, sondern eher Fehlverhalten, die von ihrem Unwert nicht so gravierend sind wie Straftatbestände. Als Beispiele für Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern geahndet werden kann man im Straßenverkehrsbereich das "Knöllchen" bei Parkverstößen, Geschwindigkeitsverstöße, aber auch Alkoholfahrten, die die Schwelle der absoluten oder relativen Fahruntüchtigkeit des § 316 StGB noch nicht erreicht haben, nennen. Besonders gefürchtet sind von den Betroffenen - abgesehen von den drohenden Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg - die in Bußgeldverfahren oft verhängten Fahrverbote.

Das Verschulden am Zustandekommen eines Verkehrsunfalles löst unter Umständen nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Konsequenzen aus.


Im Verkehrsrecht sind daher die Unterbereiche

       

        -Verkehrszivilrecht,

        -Verkehrsstrafrecht und

        -Ordnungswidrigkeitenrecht bzw. Bußgeldverfahren


häufig eng miteinander verzahnt, die nachfolgend näher erläutert werden.

Durch das Verkehrsstrafrecht werden bestimmte, besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße unter Strafe gestellt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass derjenige, der einen Straftatbestand rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, für sein normwidriges Verhalten mit einer vom Staat anzuordnenden Strafe belegt werden soll. Eine Strafe ist eine schwerwiegendere Sanktion als das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren, das für den Betroffenen lediglich als "Denkzettel" dienen soll. Es gibt besondere Straftatbestände, die speziell normwidriges Handeln im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind teilweise in Spezialgesetzen wie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder im Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) enthalten. Eine Vielzahl von überaus praxisrelevanten, verkehrsspezifischen Straftatbeständen findet man im Strafgesetzbuch (StGB).