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Paragrafenzeichen auf Hand

Ich biete Ihnen auf folgenden Rechtsgebieten kompetente Beratung und Vertretung sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht:

Erbvermögen

Erbrecht

Wussten Sie, dass nur ca. 20 % aller Deutschen ein Testament gemacht haben? Für die anderen 80 % gilt die gesetzliche Erbfolge. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie die Erbfolge kennen oder für gut befinden. Manche meinen, der Ehepartner erbt alles. Andere meinen, die Kinder erben alles. Nun - wenn Sie verheiratet sind, so erbt Ihr Ehepartner normalerweise die Hälfte. Die andere Hälfte teilen sich die Kinder, zwei Kinder erhalten also je 1/4, drei Kinder je 1/6 Ihres Vermögens. Wenn Sie damit einverstanden sind, brauchen Sie kein Testament zu machen.

Scheidung

Familienrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit steht der Mensch und sein soziales Umfeld. Die Trennung von einem langjährigen (Ehe-) Partner gehört sicherlich zu den schwierigsten Erfahrungen im menschlichen Leben. Nicht nur die Trennung vom Partner belastet, auch der Freundes- und Bekanntenkreis ändert sich, Kinder leiden, finanzielle Fragen müssen geklärt werden.

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht). Wenn Menschen arbeiten, kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen, die des rechtlichen Beistands bedürfen. Nicht immer geht es gleich um ein gerichtliches Verfahren. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bereichen des Arbeitsrechts, die sich mit Hilfe juristischer Beratung klären lassen und zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten führt.

Blitzer

Bußgeldsachen

Das Bußgeldverfahren ist ein Verfahren zur Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten. Es betrifft also nicht Straftaten, sondern eher Fehlverhalten, die von ihrem Unwert nicht so gravierend sind wie Straftatbestände. Als Beispiele für Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern geahndet werden kann man im Straßenverkehrsbereich  Geschwindigkeitsverstöße, aber auch Alkoholfahrten, die die Schwelle der absoluten oder relativen Fahruntüchtigkeit des § 316 StGB noch nicht erreicht haben, nennen. Besonders gefürchtet sind von den Betroffenen - abgesehen von den drohenden Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg - die in Bußgeldverfahren oft verhängten Fahrverbote.

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